gb-1835-02-21-02
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Düsseldorf, 21. Februar 1835
Maschinenlesbare Übertragung der vollständigen Korrespondenz Felix Mendelssohn Bartholdys (FMB-C)
1 Doppelbl.: S. 1-4 Brieftext; S. 1 Vermerk oben links »Abschrift.«; S. 4 Adresse.
Schreiber unbekannt; identisch mit dem Schreiber von Brief gb-1835-03-06-01 Vorstand des Stadttheaters in Düsseldorf an Felix Mendelssohn Bartholdy in Düsseldorf; Düsseldorf, 6. März 1835.
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Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online-Ausgabe FMB-C: Digitale Edition der vollständigen Korrespondenz Hin- und Gegenbriefe Felix Mendelssohn Bartholdys auf XML-TEI-Basis.
Die Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online-Ausgabe FMB-C ediert die Gesamtkorrespondenz des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy 1809-1847 in Form einer digitalen, wissenschaftlich-kritischen Online-Ausgabe. Sie bietet neben der diplomatischen Wiedergabe der rund 6.000 Briefe Mendelssohns erstmals auch eine Gesamtausgabe der über 7.200 Briefe an den Komponisten sowie einen textkritischen, inhalts- und kontexterschließenden Kommentar aller Briefe. Sie wird ergänzt durch eine Personen- und Werkdatenbank, eine Lebenschronologie Mendelssohns, zahlreicher Register der Briefe, Werke, Orte und Körperschaften sowie weitere Verzeichnisse. Philologisches Konzept, Philologische FMB-C-Editionsrichtlinien: Uta Wald, Dr. Ulrich Taschow. Digitales Konzept, Digitale FMB-C-Editionsrichtlinien: Dr. Ulrich Taschow. Technische Konzeption der Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence FMB-C Ausgabe und Webdesign: Dr. Ulrich Taschow.
Mendelssohn Bartholdy
haben in Ihrem an den Herrn c.ej:Immermann
Aus mehr als einem Grunde hätten wir es gewünscht, daß Ew: Wohlgeboren die Einlage, welche von dem Herrn Immermann
Wir dürfen es uns demnach nicht versagen, Ew: Wohlgeboren die Anlage zur Einsicht s.p.r. ganz ergebenst zuzuschicken.
Was aber nun den Inhalt Ihres Geehrten vom Immermann schuldig zu sein, Ew: Wohlgeboren unumwunden zu erklären, daß nach der Ansicht sämtlicher in der Sitzung vom Immermann
Es sind, was wohl zu berücksichtigen ist, dem Freund dem Freunde gegenüber, und wenn auch Einer zu dem Andern in einer etwas aufgeregten Gemüthsstimmung redete, so mag dies in der Verschiedenheit der Ansicht über diese oder jene EinrichtungImmermann
Wir befinden uns aus diesem Grunde, auch außer Stande, Ihre Erklärung anzunehmen, und ersuchen Sie recht angelegentlich, von dem der Anstalt so nachtheiligen Entschlusse wieder abzustehen, und Ihre Mitwirkung uns in der versprochenen Weise und für die Dauer Ihres hiesigen Aufenthalts in der Art zuzusichern, daß Sie unsern Sitzungen und Berathungen ferner beiwohnen und zugleich die Güte haben, uns diejenigen Opern bald gefälligst zu bezeichnen, deren Direction Ihnen vorzugsweise zusagt.
Ew: Wohlgeboren dürfen wir aber auch nicht verhelen, daß wir für den Fall, wo
Wir hoffen aber durch Ew: Wohlgeboren gefällige Antwort die Beruhigung zu erhalten, daß Sie Ihre auf eine so edele und uneigennützige Art dem Unternehmen zugesicherte Thätigkeit demselben wieder in vollem Maaße zuwenden werden, und zeichnen uns mit wahrer Hochachtung als Ew: Wohlgeboren
Ew: Wohlgeboren haben in Ihrem an den Herrn Oberbürgermeister als Präsidenten des Verwaltungsraths gerichteten Schreiben vom 8. c. angezeigt, daß das in der Sitzung vom 7. ej: berichtete Benehmen des Herrn Landgerichtsrath Immermann Ew: Wohlgeboren veranlasse, von diesen Sitzungen auszuscheiden, und folgeweise Ihre ganze Thätigkeit unserm neuen Institute für immer zu entziehen. Sie haben diesen Entschluß durch Verweigerung der Annahme des an uns Alle gerichteten Circulars noch bestimmter ausgesprochen. Aus mehr als einem Grunde hätten wir es gewünscht, daß Ew: Wohlgeboren die Einlage, welche von dem Herrn Landgerichtsrath Immermann ausgegangen, vor unserer gestrigen Zusammenkunft gelesen hätten. Sie würden sich daraus überzeugt haben, daß demselben bei allen seinen vielfachen und rastlosen Bestrebungen nur das Interesse der Sache fern von jeder Nebenrücksicht geleitet hat und daß er Ihre großen Verdienste Verdiensten Verdienste um die Kunst und Ihrer einflußreichen Thätigkeit die gebührende Anerkennung nicht versagt, ja daß, wie es uns scheint, aus dem Schlusse seiner Eingabe deutlich hervorgeht, daß er auch jetzt noch den Wunsch hegt, diejenigen freundschaftlichen Verhältnisse wieder herbeigeführt zu sehen, die früher zwischen Ihnen zur Förderung der guten Sache bestanden haben. Wir dürfen es uns demnach nicht versagen, Ew: Wohlgeboren die Anlage zur Einsicht s. p. r. ganz ergebenst zuzuschicken. Was aber nun den Inhalt Ihres Geehrten vom 8 Februar betrift, so glauben wir es vor allen Dingen dem Herrn Landgerichtsrath Immermann schuldig zu sein, Ew: Wohlgeboren unumwunden zu erklären, daß nach der Ansicht sämtlicher in der Sitzung vom 7 Februar zugegen gewesenen Mitgliedern des Verwaltungsraths, das durchaus tadelfreie Benehmen des Herrn Landgerichtsraths Immermann Ihre Erklärung und Ihren Entschluß in Ihrem Geehrten Schreiben auf keine Weise motiviren könne. Es sind, was wohl zu berücksichtigen ist, dem Freund dem Freunde gegenüber, und wenn auch Einer zu dem Andern in einer etwas aufgeregten Gemüthsstimmung redete, so mag dies in der Verschiedenheit der Ansicht über diese oder jene Einrichtung des neuen Instituts oder in der divergirenden Meinung über die Mittel zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes seinen Grund und theilweise auch seine Entschuldigung finden, aber es kann jener Vorfall weder Ew: Wohlgeboren noch den Herrn Landgerichtsrath Immermann berechtigen, eine Verbindlichkeit für aufgehoben zu betrachten, die den sämmtlichen Actionairen gegenüber ohne irgend eine Bedingung übernommen wurde, und ohne deren Einziehung mehrerer derselben ihren Beitritt zu dem Actionairvereine versagt haben würden. Wir befinden uns aus diesem Grunde, auch außer Stande, Ihre Erklärung anzunehmen, und ersuchen Sie recht angelegentlich, von dem der Anstalt so nachtheiligen Entschlusse wieder abzustehen, und Ihre Mitwirkung uns in der versprochenen Weise und für die Dauer Ihres hiesigen Aufenthalts in der Art zuzusichern, daß Sie unsern Sitzungen und Berathungen ferner beiwohnen und zugleich die Güte haben, uns diejenigen Opern bald gefälligst zu bezeichnen, deren Direction Ihnen vorzugsweise zusagt. Ew: Wohlgeboren dürfen wir aber auch nicht verhelen, daß wir für den Fall, wo Sie auf Ihrem Entschlusse beharren sollten, es unserer Stellung zur Vermeidung eigener Verantwortlichkeit schuldig, die sämmtlichen Actionaire zusammen zu berufen, um dieselben in ihren Erklärungen und Anträgen über Ihren Austritt zu hören und über die Maasregeln zur Aufrechthaltung des so schön begründeten neuen Instituts näher zu berathen. Wir hoffen aber durch Ew: Wohlgeboren gefällige Antwort die Beruhigung zu erhalten, daß Sie Ihre auf eine so edele und uneigennützige Art dem Unternehmen zugesicherte Thätigkeit demselben wieder in vollem Maaße zuwenden werden, und zeichnen uns mit wahrer Hochachtung als Ew: Wohlgeboren ergebenste Diener. Düsseldorf den 21 Febr: 1835.
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