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fmb-1840-08-03-01

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Felix Mendelssohn Bartholdy an Moritz Seeburg in Leipzig<lb></lb>Leipzig, 3. August 1840 Zuvörderst meinen herzlichen Dank für das Zutrauen dessen Sie mich würdigen und für die Sorgfalt mit welcher Sie sich einer Angelegenheit annehmen, die unser hiesiges Musikwesen so wesentlich betrifft. Den Punct wegen des alten Poley Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online (FMB-C) noch nicht eingetragen noch nicht eingetragen Mendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847)Mendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847) Transkription: FMB-C Edition: FMB-C Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online-Ausgabe (FMB-C). Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft. Humboldt-Universität zu Berlin
Am Kupfergraben 5 10117 Berlin Deutschland
http://www.mendelssohn-online.com Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Bd. 7, 2785

Maschinenlesbare Übertragung der vollständigen Korrespondenz Felix Mendelssohn Bartholdys (FMB-C)

Deutschland Leipzig D-LEsm Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum Stadt- und Landesgeschichte A/545/2007. Autograph Felix Mendelssohn Bartholdy an Moritz Seeburg in Leipzig; Leipzig, 3. August 1840 Zuvörderst meinen herzlichen Dank für das Zutrauen dessen Sie mich würdigen und für die Sorgfalt mit welcher Sie sich einer Angelegenheit annehmen, die unser hiesiges Musikwesen so wesentlich betrifft. Den Punct wegen des alten Poley

4 beschr. S.; Adresse.

Felix Mendelssohn Bartholdy

-

Leipzig. Eine Monatsschrift 3 (1827), Nr. 8 (Januar), S. 131. Rothe / Szeskus, Leipziger Archive, S. 103-106.

Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online-Ausgabe FMB-C: Digitale Edition der vollständigen Korrespondenz Hin- und Gegenbriefe Felix Mendelssohn Bartholdys auf XML-TEI-Basis.

Die Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence Online-Ausgabe FMB-C ediert die Gesamtkorrespondenz des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy 1809-1847 in Form einer digitalen, wissenschaftlich-kritischen Online-Ausgabe. Sie bietet neben der diplomatischen Wiedergabe der rund 6.000 Briefe Mendelssohns erstmals auch eine Gesamtausgabe der über 7.200 Briefe an den Komponisten sowie einen textkritischen, inhalts- und kontexterschließenden Kommentar aller Briefe. Sie wird ergänzt durch eine Personen- und Werkdatenbank, eine Lebenschronologie Mendelssohns, zahlreicher Register der Briefe, Werke, Orte und Körperschaften sowie weitere Verzeichnisse. Philologisches Konzept, Philologische FMB-C-Editionsrichtlinien: Uta Wald, Dr. Ulrich Taschow. Digitales Konzept, Digitale FMB-C-Editionsrichtlinien: Dr. Ulrich Taschow. Technische Konzeption der Felix Mendelssohn Bartholdy Correspondence FMB-C Ausgabe und Webdesign: Dr. Ulrich Taschow.

3. August 1840 Mendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847)counter-resetMendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847) LeipzigDeutschland Seeburg, August Moritz (1794-1851) LeipzigDeutschland deutsch
Herrn Herrn Stadtrath Dr. Seeburg Wohlgeboren hier.
Mendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847) Mendelssohn Bartholdy (bis 1816: Mendelssohn), Jacob Ludwig Felix (1809-1847) Leipzig d. 3ten August 1840 Hochgeehrter Herr Stadtrath

Zuvörderst meinen herzlichen Dank für das Zutrauen dessen Sie mich würdigen und für die Sorgfalt mit welcher Sie sich einer Angelegenheit annehmen, die unser hiesiges Musikwesen so wesentlich betrifft. Den Punct wegen des alten PoleyPoley, Jacob Michael (1774-1850) hoffe ich ins Reine bringen zu können, ohne daß die andern Gehalte wesentlich dadurch verändert werden; doch würde ich Sie bitten mir die Vertheilungsliste; von der ich keine Abschrift habe, zu dem Ende noch einmal zuzuschicken; in kurzer Zeit soll sie von meinem Vorschlage begleitet, wieder in Ihren Händen sein. Kann vielleicht der Ueberbringer dieses gleich darauf warten?

Da Sie mir die freimüthige Aeußerung meiner Meinung niemals übel genommen haben, so erlaube ich mir auf Ihre Güte abermals bauend, eine Frage: ist die Conferenz mit sämmtlichen MusikernGewandhausLeipzigDeutschlandKirchenorchesterLeipzigDeutschland (welche Sie zum Mittwoch beabsichtigen) nicht ganz und gar zu umgehen? Wenn sich das sämmtliche Institut durch seine Beamten mit den Vorschlägen quaest. einverstanden erklärt, wie ich hoffe daß es geschehen wird, sollte da ein schriftlicher Erlaß an die Musiker nicht einer mündlichen Unterredung vorzuziehen sein? Eine solche führt bei einem Corps von Männern, denen die Rede nicht zu Gebot steht, so leicht zu Misverständniß und Verwirrung, wenn sie sprechen wollen, und zu gar nichts, wenn sie stillschweigen. Ist indeß eine mündliche Conferenz aus Gründen die ich nicht beurtheilen kann, dennoch vorzuziehen, so bitte ich Sie inständigst die Vertheilung der Gehaltszulagen den Herren nicht in corpore anzuzeigen, damit nicht ein jeder vorlesen hört, was der andre bekommt. Es mag’s nachher einer dem andern sagen, wenn er sich zum ersten Male sein Geld abgeholt hat, aber hören sie die ganze Liste und erfahren die Zulagen jedes Einzelnen, so fühlt sich ein jeder zurückgesetzt der weniger bekommt, als irgend ein andrer, und der welcher das meiste bekommt, meint auch es könnte etwas mehr sein. Sehr dankbar würde ich Ihnen sein, wenn Sie mich jedenfalls von der Gegenwart an der Conferenz dispensirten; ich würde ohnehin mich nur in Gemeinschaft mit den beiden andern MusikdirectorenWeinlig, Christian Theodor (1780-1842)Bach, Carl Ludwig August (1809-1850) dabei irgendwie aussprechen können, und lieber wäre mirs freilich wir blieben alle 3 unbetheiligt. Am liebsten, wie gesagt, wenn die ganze Conferenz vermieden werden könnte.

Der Punct hinsichtlich der Wahl würde mir auch ohne die Opposition des Hrn. GrenserGrenser, Carl Augustin (1794-1864) ein schwieriger scheinen, denn wie er in beiliegendem (mit Dank zurück erfolgenden) Protokoll in § 6 ausgesprochen ist, so könnte er doch wohl nicht bindend werden. Daß wir drei MusikdirectorenWeinlig, Christian Theodor (1780-1842)Bach, Carl Ludwig August (1809-1850) und der ConcertmeisterDavid, Ernst Victor Carl Ferdinand (1810-1873) die Wahl bewirken sollten, davon kann wohl nicht die Rede sein, so lange die Directionen der 3 Institute: der KirchenKirchenorchesterLeipzigDeutschland, des ConcertsGewandhausLeipzigDeutschland und TheatersStadttheaterLeipzigDeutschland ihre Selbstständigkeit behalten wollen, und gewiß wird wenigstens das ConcertdirectoriumGewandhausLeipzigDeutschland (von dem ich aus Erfahrung mit der meisten Bestimmtheit sprechen kann) das Recht die Mitglieder ihres OrchestersGewandhausLeipzigDeutschland zu wählen nicht im Augenblick aufgeben, oder in meine oder irgend andre Hände legen wollen. Dies wäre wenigstens eine sehr weitläuftige neue Verhandlung, und was mich betrifft, so würde ich eine solche neue Verpflichtung (nämlich die, die Wahl der Orchestermitglieder zu bewirken) durchaus nicht annehmen, da das Engagement immer von denen ausgehn muß, von denen die Bezahlung ausgeht, in deren Händen die Oberleitung ist, und da ich als Musikdirector also wohl eine begutachtende, berathende Stimme vor der Wahl haben, keineswegs aber diese Wahl selbst bewirken oder mit andern Worten die Anstellung vergeben kann. Hierin aber scheint mir zugleich der beste Ausweg zu liegen, um die von Hrn. GrenserGrenser, Carl Augustin (1794-1864) erhobne Opposition in Einklang mit dem Ganzen wieder zu bringen. Wenn § 6 so hieße:

„Bei den Wahlen zu Mitgliedern des StadtorchestersGewandhausLeipzigDeutschland wird künftig das Gutachten der hiesigen 3 Musikdirectoren (des KirchenKirchenorchesterLeipzigDeutschland- ConcertGewandhausLeipzigDeutschland- und TheaterorchestersStadttheaterLeipzigDeutschland) und des jedesmaligen Concertmeisters, sowie des der 3 Beamteten des Instituts gefordert, und bei der Anstellung möglichst berücksichtigt werden.“

so würden darin die Mitglieder des Musikerinstituts gewiß die Erledigung Ihres Vorschlages finden, und es würde auf keiner Seite ein Recht beeinträchtigt sein. Während es gewiß nicht unbillig ist, die Wünsche des Orchesters bei einer neuen Besetzung in Erwägung zu ziehen, muß es dennoch immer dem Ermessen der Anstellenden anheim gegeben bleiben, auf dieselben und auf das Gutachten der Musikdirectoren und des Concertsmeisters einzugehn oder nicht.

Im Wesentlichen war es auch so bisher; sollte darin eine Veränderung vorgenommen, und sämmtliche Wahlen nur von einer Behörde bewirkt werden, so ist dies eine Sache, die wie gesagt die bisherigen Rechte der einzelnen Directionen wesentlich modificirt und der specielle und gewiß langwierige Verhandlungen vorhergehen müßten.

Mit vollkommner Hochachtung Ihr ergebenster Felix Mendelssohn Bartholdy.
            Leipzig d. 3ten August 1840 Hochgeehrter Herr Stadtrath
Zuvörderst meinen herzlichen Dank für das Zutrauen dessen Sie mich würdigen und für die Sorgfalt mit welcher Sie sich einer Angelegenheit annehmen, die unser hiesiges Musikwesen so wesentlich betrifft. Den Punct wegen des alten Poley hoffe ich ins Reine bringen zu können, ohne daß die andern Gehalte wesentlich dadurch verändert werden; doch würde ich Sie bitten mir die Vertheilungsliste; von der ich keine Abschrift habe, zu dem Ende noch einmal zuzuschicken; in kurzer Zeit soll sie von meinem Vorschlage begleitet, wieder in Ihren Händen sein. Kann vielleicht der Ueberbringer dieses gleich darauf warten?
Da Sie mir die freimüthige Aeußerung meiner Meinung niemals übel genommen haben, so erlaube ich mir auf Ihre Güte abermals bauend, eine Frage: ist die Conferenz mit sämmtlichen Musikern (welche Sie zum Mittwoch beabsichtigen) nicht ganz und gar zu umgehen? Wenn sich das sämmtliche Institut durch seine Beamten mit den Vorschlägen quaest. einverstanden erklärt, wie ich hoffe daß es geschehen wird, sollte da ein schriftlicher Erlaß an die Musiker nicht einer mündlichen Unterredung vorzuziehen sein? Eine solche führt bei einem Corps von Männern, denen die Rede nicht zu Gebot steht, so leicht zu Misverständniß und Verwirrung, wenn sie sprechen wollen, und zu gar nichts, wenn sie stillschweigen. Ist indeß eine mündliche Conferenz aus Gründen die ich nicht beurtheilen kann, dennoch vorzuziehen, so bitte ich Sie inständigst die Vertheilung der Gehaltszulagen den Herren nicht in corpore anzuzeigen, damit nicht ein jeder vorlesen hört, was der andre bekommt. Es mag’s nachher einer dem andern sagen, wenn er sich zum ersten Male sein Geld abgeholt hat, aber hören sie die ganze Liste und erfahren die Zulagen jedes Einzelnen, so fühlt sich ein jeder zurückgesetzt der weniger bekommt, als irgend ein andrer, und der welcher das meiste bekommt, meint auch es könnte etwas mehr sein. Sehr dankbar würde ich Ihnen sein, wenn Sie mich jedenfalls von der Gegenwart an der Conferenz dispensirten; ich würde ohnehin mich nur in Gemeinschaft mit den beiden andern Musikdirectoren dabei irgendwie aussprechen können, und lieber wäre mirs freilich wir blieben alle 3 unbetheiligt. Am liebsten, wie gesagt, wenn die ganze Conferenz vermieden werden könnte.
Der Punct hinsichtlich der Wahl würde mir auch ohne die Opposition des Hrn. Grenser ein schwieriger scheinen, denn wie er in beiliegendem (mit Dank zurück erfolgenden) Protokoll in § 6 ausgesprochen ist, so könnte er doch wohl nicht bindend werden. Daß wir drei Musikdirectoren und der Concertmeister die Wahl bewirken sollten, davon kann wohl nicht die Rede sein, so lange die Directionen der 3 Institute: der Kirchen, des Concerts und Theaters ihre Selbstständigkeit behalten wollen, und gewiß wird wenigstens das Concertdirectorium (von dem ich aus Erfahrung mit der meisten Bestimmtheit sprechen kann) das Recht die Mitglieder ihres Orchesters zu wählen nicht im Augenblick aufgeben, oder in meine oder irgend andre Hände legen wollen. Dies wäre wenigstens eine sehr weitläuftige neue Verhandlung, und was mich betrifft, so würde ich eine solche neue Verpflichtung (nämlich die, die Wahl der Orchestermitglieder zu bewirken) durchaus nicht annehmen, da das Engagement immer von denen ausgehn muß, von denen die Bezahlung ausgeht, in deren Händen die Oberleitung ist, und da ich als Musikdirector also wohl eine begutachtende, berathende Stimme vor der Wahl haben, keineswegs aber diese Wahl selbst bewirken oder mit andern Worten die Anstellung vergeben kann. Hierin aber scheint mir zugleich der beste Ausweg zu liegen, um die von Hrn. Grenser erhobne Opposition in Einklang mit dem Ganzen wieder zu bringen. Wenn § 6 so hieße:
„Bei den Wahlen zu Mitgliedern des Stadtorchesters wird künftig das Gutachten der hiesigen 3 Musikdirectoren (des Kirchen- Concert- und Theaterorchesters) und des jedesmaligen Concertmeisters, sowie des der 3 Beamteten des Instituts gefordert, und bei der Anstellung möglichst berücksichtigt werden. “
so würden darin die Mitglieder des Musikerinstituts gewiß die Erledigung Ihres Vorschlages finden, und es würde auf keiner Seite ein Recht beeinträchtigt sein. Während es gewiß nicht unbillig ist, die Wünsche des Orchesters bei einer neuen Besetzung in Erwägung zu ziehen, muß es dennoch immer dem Ermessen der Anstellenden anheim gegeben bleiben, auf dieselben und auf das Gutachten der Musikdirectoren und des Concertsmeisters einzugehn oder nicht.
Im Wesentlichen war es auch so bisher; sollte darin eine Veränderung vorgenommen, und sämmtliche Wahlen nur von einer Behörde bewirkt werden, so ist dies eine Sache, die wie gesagt die bisherigen Rechte der einzelnen Directionen wesentlich modificirt und der specielle und gewiß langwierige Verhandlungen vorhergehen müßten.
Mit vollkommner Hochachtung Ihr ergebenster
Felix Mendelssohn Bartholdy.          
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Daß wir <persName xml:id="persName_0cded6a0-fea8-4281-9cbf-b70d87614187">drei Musikdirectoren<name key="PSN0115677" style="hidden">Weinlig, Christian Theodor (1780-1842)</name><name key="PSN0109608" style="hidden">Bach, Carl Ludwig August (1809-1850)</name></persName> und der <persName xml:id="persName_f58e31f9-4d68-4495-83d5-1964f6d86dd2">Concertmeister<name key="PSN0110564" style="hidden">David, Ernst Victor Carl Ferdinand (1810-1873)</name></persName> die Wahl bewirken sollten, davon kann wohl nicht die Rede sein, so lange die Directionen der 3 Institute: der <placeName xml:id="placeName_47661769-5bb8-4ecb-928c-758bc0f9718a">Kirchen<name key="NST0103723" style="hidden" subtype="" type="institution">Kirchenorchester</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="locality">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName>, des <placeName xml:id="placeName_5b0ea491-5e4d-40c3-aa87-d7108c233642">Concerts<name key="NST0100494" style="hidden" subtype="Orchester" type="institution">Gewandhaus</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="locality">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName> und <placeName xml:id="placeName_9eb595e1-7955-42a0-b679-a2659143f215">Theaters<name key="NST0103732" style="hidden" subtype="Orchester" type="institution">Stadttheater</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="locality">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName> ihre Selbstständigkeit behalten wollen, und gewiß wird wenigstens das <placeName xml:id="placeName_80e74392-3f48-44ce-a74c-e62a242376a6">Concertdirectorium<name key="NST0100328" style="hidden" subtype="Konzertdirektion" type="institution">Gewandhaus</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="locality">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName> (von dem ich aus Erfahrung mit der meisten Bestimmtheit sprechen kann) das Recht die Mitglieder ihres <placeName xml:id="placeName_a093881a-ed96-4226-97cd-ed58298ada85">Orchesters<name key="NST0100494" style="hidden" subtype="" type="institution">Gewandhaus</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName> zu wählen nicht im Augenblick aufgeben, oder in meine oder irgend andre Hände legen wollen. Dies wäre wenigstens eine sehr weitläuftige neue Verhandlung, und was mich betrifft, so würde ich eine solche neue Verpflichtung (nämlich die, die Wahl der Orchestermitglieder zu bewirken) durchaus nicht annehmen, da das Engagement immer von denen ausgehn muß, von denen die Bezahlung ausgeht, in deren Händen die Oberleitung ist, und da ich als Musikdirector also wohl eine begutachtende, berathende Stimme vor der Wahl haben, keineswegs aber diese Wahl selbst bewirken oder mit andern Worten die Anstellung vergeben kann. Hierin aber scheint mir zugleich der beste Ausweg zu liegen, um die von Hrn. <persName xml:id="persName_43b0a9ca-6223-4947-9ee9-4aaa20955d02">Grenser<name key="PSN0111525" style="hidden">Grenser, Carl Augustin (1794-1864)</name></persName> erhobne Opposition in Einklang mit dem Ganzen wieder zu bringen. Wenn § 6 so hieße:</p> <p>„Bei den Wahlen zu Mitgliedern des <placeName xml:id="placeName_350fc210-bdac-4d88-a56a-4fa133615105">Stadtorchesters<name key="NST0100494" style="hidden" subtype="" type="institution">Gewandhaus</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName> wird künftig das Gutachten der hiesigen 3 Musikdirectoren (des <placeName xml:id="placeName_d131841a-b6c3-4870-8cf8-32e1c5a53c81">Kirchen<name key="NST0103723" style="hidden" subtype="" type="institution">Kirchenorchester</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName>- <placeName xml:id="placeName_1e537730-397a-43c0-8b16-911f01950579">Concert<name key="NST0100494" style="hidden" subtype="" type="institution">Gewandhaus</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName>- und <placeName xml:id="placeName_c778bcde-ad8e-4330-a21e-466ec212f7e2">Theaterorchesters<name key="NST0103732" style="hidden" subtype="Orchester" type="institution">Stadttheater</name><settlement key="STM0100116" style="hidden" type="locality">Leipzig</settlement><country style="hidden">Deutschland</country></placeName>) und des jedesmaligen Concertmeisters, sowie des der 3 Beamteten des Instituts gefordert, und bei der Anstellung möglichst berücksichtigt werden.“</p> <p>so würden darin die Mitglieder des Musikerinstituts gewiß die Erledigung Ihres Vorschlages finden, und es würde auf keiner Seite ein Recht beeinträchtigt sein. Während es gewiß nicht unbillig ist, die Wünsche des Orchesters bei einer neuen Besetzung in Erwägung zu ziehen, muß es dennoch immer dem Ermessen der Anstellenden anheim gegeben bleiben, auf dieselben und auf das Gutachten der Musikdirectoren und des Concertsmeisters einzugehn oder nicht.</p> <p>Im Wesentlichen war es auch so bisher; sollte darin eine Veränderung vorgenommen, und sämmtliche Wahlen nur von <hi rend="underline">einer</hi> Behörde bewirkt werden, so ist dies eine Sache, die wie gesagt die bisherigen Rechte der einzelnen Directionen wesentlich modificirt und der specielle und gewiß langwierige Verhandlungen vorhergehen müßten.</p> <closer rend="left" xml:id="closer_4c01d8a6-d313-437a-a2f4-9dec933e4453">Mit vollkommner Hochachtung</closer> <signed rend="right">Ihr ergebenster</signed> <signed rend="right">Felix Mendelssohn Bartholdy.</signed> </div> </body> </text></TEI>